Anträge CO2-Emissionen Flugreisen (Reduktion flugbedingter Treibhausgasemissionen)
Die TRF hat eine Strategie zur Reduktion flugbedingter CO₂-Emissionen entwickelt. Dazu gehört ein Regelwerk zur Genehmigung von Flugreisen, das Nachhaltigkeitskriterien wie Reisepriorisierung und Alternativen zu Flugreisen berücksichtigt. Pro Jahr steht der Fakultät nur eine bestimmte Menge CO2-Emissionen (CO2e) zur Verfügung. Diese Menge reduziert sich jährlich in Abhängigkeit des von der UZH definierten CO2e-Absenkpfades. (Falls das CO2-Budget überschritten wird, entscheidet eine Verlosung.)
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Allgemeine Bedingungen
Flugreisen von Angehörigen und Gästen der TRF unterliegen einer Bewilligungspflicht. Die Kosten für Flugreisen können nur dann erstattet werden, wenn die CO2-Emissionen vorgängig durch das Dekanat bewilligt worden sind. Bitte beachten Sie, dass Sie mit den CO2-Emissionen nicht die Kosten für die Flugreise beantragen. Die Finanzierung der Flugreise muss separat beantragt werden (z.B. Zuschüsse an Reisekosten, Drittmittel). Zwingende Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass die nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Flug in Economy-Class (Flugkosten in der Business- oder First-Class werden nicht erstattet, auch nicht teilweise).
- Die beste öV-Verbindung (Bahn/Bus) dauert
- ... für «outgoings» (Flüge von Angehörigen der Fakultät): mehr als zehn Stunden (im Nachtzug: mehr als 14 Stunden)
- ... für «incomings» (Flüge auf Einladung von Angehörigen der Fakultät): mehr als 8.5 Stunden (im Nachtzug: mehr als zwölf Stunden)
- Es handelt sich nicht um einen Kurzaufenthalt (von/nach Europa mind. zwei, interkontinental mind. drei Nächte vor Ort).
Vorgehen und Zeitfenster für Anträge
CO2-Emissionen müssen für alle Flüge beantragt werden, die über die UZH abgerechnet werden (auch bei Finanzierung mit Drittmitteln, z. B. SNF). Die Anträge sind innerhalb des dafür vorgesehenen Zeitfensters mit Hilfe des untenstehenden Formulars beim Dekanat einzureichen.
Die Zeitfenster für die Anträge sind jeweils in der zweiten Aprilhälfte und in der zweiten Novemberhälfte geöffnet.
- Outgoing-Flüge für das 1. Halbjahr (1.1.–30.6.) beantragen Sie im November (Vorjahr), Outgoing-Flüge im 2. Halbjahr (1.7.–31.12.) im April.
- Incoming-Flüge (Konferenzen, Tagungen, Workshops, Events, Berufungen) im 1. Halbjahr (1.1.–30.6.) müssen im April (Vorjahr), Incoming-Flüge im 2. Halbjahr (1.7.–31.12.) im November (Vorjahr) beantragt werden.
Beachten Sie dazu auch das Flowchart Reduktion CO2 (PDF, 308 KB).
Antragsformular (Zeitfenster geschlossen)
Aktuell können keine Anträge eingereicht werden. Das Zeitfenster für die nächsten Anträge öffnet am 13.11.2026. Danke für Ihr Verständnis.