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Organe und Kommissionen

Fakultätsvorstand

Der Fakultätsvorstand setzt sich aus der/dem Dekan:in, den Prodekan:innen, der/dem Vorsteher:in des Religionswissenschaftlichen Seminars und der/dem Vorsteher:in des Theologischen Seminars zusammen. Seine Zuständigkeiten und Aufgaben richten sich nach §8 des Organisationsreglements (OrgR ThF)

Fakultätsversammlung

Die Fakultätsversammlung der Theologischen und Religionswissenschaftlichen Fakultät setzt sich aus der Gesamtheit der Professor:innen (ohne Gastprofessor:innen) sowie je zwei Delegierte jedes Standes (Studierende, WNW, FFL, ATP) zusammen. Sie tritt in der Regel viermal im Semester zusammen. Ihre Zuständigkeiten und Aufgaben richten sich nach §3 des Organisationsreglements (OrgR ThF)

Studienkommissionen

Die Studienkommissionen der Studiengänge sind ständige Kommissionen der Theologischen und Religionswissenschaftlichen Fakultät.

Weiterführende Informationen

Richtlinien und Reglemente

Die Fakultätsgeschäfte werden in einer ganzen Reihe von Reglementen, Erlassen und Richtlinien geregelt.