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Theologische und Religionswissenschaftliche Fakultät

Organe und Kommissionen

Fakultätsvorstand

Der Fakultätsvorstand setzt sich aus der Dekanin, den Prodekanen und den Vorstehern des Theologischen und des Religionswissenschaftlichen Seminars zusammen. Seine Zuständigkeiten und Aufgaben richten sich nach § 8 des Organisationsreglements der Theologischen Fakultät der Universität Zürich (OrgR ThF)

Fakultätsversammlung

Die Fakultätsversammlung der Theologischen und Religionswissenschaftlichen Fakultät setzt sich aus der Gesamtheit der Professorinnen und Professoren (ohne Gastprofessor:innen) sowie je zwei Delegierte jedes Standes (Studierende, WNW, FFL, ATP) zusammen. Sie tritt in der Regel viermal im Semester zusammen. Ihre Zuständigkeiten und Aufgaben richten sich nach § 3 des Organisationsreglements der Theologischen Fakultät der Universität Zürich (OrgR ThF)

Studienkommissionen

Die Studienkommissionen der Studiengänge sind ständige Kommissionen der Theologischen und Religionswissenschaftlichen Fakultät.

Weiterführende Informationen

Richtlinien und Reglemente

Die Fakultätsgeschäfte werden in einer ganzen Reihe von Reglementen, Erlassen und Richtlinien geregelt. Ein grosser Teil davon wurde in der Rechtssammlung der UZH zusammengetragen.