Stipendien für Gaststudierende aus dem Ausland an der TRF
Die TRF vergibt jährlich vier Stipendien für Gaststudierende aus dem Ausland in Höhe von CHF 1000 pro Semester für eine Dauer von bis zu zwei Semestern.
Voraussetzungen für eine Bewerbung
Sie studieren als regulärer Gaststudent bzw. reguläre Gaststudentin in einem Mono- oder Majorstudienprogramm der TRF auf Bachelor- oder Masterstufe.
Sie bekommen kein anderweitiges Mobilitätsstipendium oder Stipendium aus einem Mobilitätsprogramm. Andere Stipendien (z.B. von Studienwerken von Stiftungen oder Religionsgemeinschaften) sind kein Hinderungsgrund.
Verfahren
Sie reichen auf dem Postweg oder per E-Mail ein Motivationsschreiben zuhanden des Prodekanats Lehre ein mit Angaben zu Ihrem bisherigen Studienverlauf und zu den Gründen für Ihren geplanten Gastaufenthalt an der TRF der UZH. Dieses Motivationsschreiben muss die Versicherung enthalten, dass Sie die Voraussetzungen für die Bewerbung erfüllen, insbesondere kein anderweitiges Mobilitätsstipendium bekommen.
Bewerbungsfrist ist für das Herbstsemester der 31. März des betreffenden Jahres, für das Frühjahrssemester der 30. September des Vorjahres.
Sie erhalten den Entscheid (vorbehaltlich Ihrer tatsächlichen Einschreibung an der UZH) rechtzeitig vor der Bewerbungsfrist für reguläre Gaststudierende (30. April bzw. 30. Oktober).
Das Stipendium wird nach erfolgter Einschreibung an der UZH zu Semesterbeginn an Sie ausbezahlt.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Prof. Dr. Stefan Krauter (E-Mail)
Prodekan Lehre
Theologische und
Religionswissenschaftliche Fakultät
Kirchgasse 9
8001 Zürich