Navigation auf uzh.ch
Die Promotion an der Theologischen und Religionswissenschaftlichen Fakultät erfolgt im Rahmen des allgemeinen Doktorats oder im Doktoratsprogramm Religionswissenschaft bzw. im Doktoratsprogramm Theologie. Neben dem Verfassen einer Dissertation, aus der die Befähigung zu selbstständiger wissenschaftlicher Forschung hervorgeht, umfasst das Doktorat curriculare Anteile (12 ECTS im allgemeinen Doktorat, 30 ECTS in den Doktoratsprogrammen) und – im Fall des allgemeinen Doktorats – ein Promotionskolloquium.
Die rechtliche Grundlage für die Promotion an der Theologischen und Religionswissenschaftlichen Fakultät bildet i.d.R. die Promotionsverordnung (PDF, 140 KB), darüber hinaus gelten die Bestimmungen in den jeweiligen Doktoratsordnungen:
Für die gemeinsam mit der Philosophischen Fakultät angebotene fakultätsübergreifende Promotion in Religionswissenschaft gelten je eine spezifische Promotionsverordnung und Doktoratsordnung:
Zum Doktorat zugelassen werden Personen, die an der Universität Zürich oder einer anderen, ggf. ausländischen Universität in dem Fach, in dem die Promotion angestrebt wird, einen Masterabschluss (Vollstudium oder Hauptfach) mit einer mindestens guten Gesamtnote erworben haben.
Über mögliche Ausnahmefälle entscheidet die Fakultät bzw. die zuständige Studienkommission auf Antrag der Bewerberin bzw. des Bewerbers. Die Zulassung von Personen, die in einem anderen, dem angestrebten Promotionsfach nahe stehenden Fach ihren Masterabschluss erworben haben, ist möglich. Voraussetzung für die Zulassung ist ausserdem die Bereitschaft eines Fakultätsmitglieds, das Promotionsprojekt zu unterstützen und die Leitung der das Doktorat begleitenden Promotionskommission zu übernehmen. Mit der Bestätigung kann die Bewerbung bei der Zulassungsstelle der Universität Zürich jeweils auf das Herbst- oder Frühjahrssemester erfolgen.
Formular Betreuungsbestätigung für Doktorierende (PDF, 264 KB)
Weitere Informationen zur Zulassung zum Doktoratsstudium finden sie auf der entsprechenden Website der Universität Zürich.
Für jedes Promotionsprojekt wird eine Promotionskommission mit einer hauptverantwortlichen Betreuungsperson gebildet, die aus mindestens zwei Fachpersonen besteht und von einem jeweils hauptverantwortlichen Fakultätsmitglied geleitet wird. Deren Aufgabe ist die Betreuung der Doktorandin bzw. des Doktoranden. Diese erhalten von der hauptverantwortlichen Betreuungsperson eine regelmässige, mindestens semesterweise Rückmeldung zu Qualität und Fortschritt ihrer Forschungsarbeit.
Spätestens 12 Monate nach Datum der Zulassung zum Doktoratsstudium muss eine Kopie der Doktoratsvereinbarung im Dekanat eingereicht werden. Die Doktoratsvereinbarung ist ein verbindliches Orientierungsinstrument zur optimalen Ausgestaltung der Rahmenbedingungen. Sie kann bei Bedarf angepasst werden.
ECTS Credits können in universitären Modulen der Doktoratsstufe erworben werden: Dazu gehören neben Forschungskolloquien der jeweiligen Disziplin und interdisziplinären Angeboten auch solche im Bereich überfachlicher Kompetenzen (z.B. English writing skills, Hochschuldidaktik). Für die Teilnahme an Kongressen und Tagungen, Doktorierenden-Kollegs, interuniversitären Doktoratsprogrammen und -netzwerken, Summer Schools usw. können ECTS Credits vergeben werden, wenn ein aktiver und überprüfbarer Beitrag geleistet (Paper, Poster, Präsentation) und ein Bericht zuhanden der hauptverantwortlichen Betreuungsperson verfasst und von dieser abgenommen wird.
Für den erfolgreichen Abschluss des allgemeinen Doktorats sind Module im Umfang von mindestens 12 ECTS Credits zu absolvieren. Mindestens 6 ECTS Credits sind im Bereich fachlicher, mindestens 4 ECTS Credits im Bereich überfachlicher Kompetenzen zu erwerben.
Für die Promotion im Rahmen eines Doktoratsprogramms müssen mindestens 30 ECTS Credits erworben werden. Beachten Sie dazu bitte die Doktoratsordnungen der jeweiligen Programme.
Richtwerte zur Zuerkennung von ECTS Credits im Doktoratsprogramm Theologie (PDF, 91 KB)
Eine Dissertation besteht in der Regel aus einer Monografie. Über andere Formen entscheidet die Fakultätsversammlung. Die Dissertation kann in deutscher, französischer, italienischer oder englischer Sprache verfasst werden, auf Antrag auch in einer anderen Sprache.
Wenn die bzw. der Doktorierende die Dissertation abgeschlossen und die vorgesehene Anzahl ECTS Credits erworben hat, kann sie bzw. er sich beim Dekanat zur Promotion anmelden. Dazu sind folgende Unterlagen einzureichen (gemäss Promotionsverordnung (PDF, 140 KB) vom 8.3.2010):
Das Anmeldeformular unterscheidet sich nach angestrebtem Titel. Für das Doktorat in Religionswissenschaft gibt es zwei Abschlussmöglichkeiten: Die fakultätsübergreifende Promotion an der Theologischen und Religionswissenschaftlichen Fakultät und der Philosophischen Fakultät führt zum akademischen Grad einer Doktorin bzw. eines Doktors der Philosophie (Dr. phil.; Englisch: PhD). Die fakultätsinterne Promotion an der Theologischen und Religionswissenschaftlichen Fakultät führt zum akademischen Grad einer Doktorin bzw. eines Doktors der Religionswissenschaft (Dr. sc. rel.; Englisch: PhD). Für das Doktorat in Theologie verleiht die Theologische und Religionswissenschaftliche Fakultät den Titel einer Doktorin bzw. eines Doktors der Theologie (Dr. theol.; Englisch: PhD).
Das Promotionsverfahren wird mit der Publikation der Dissertation im Zurich Open Repository and Archive (ZORA) abgeschlossen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.