Zuschüsse Nachwuchsförderung
Die Theologische und Religionswissenschaftliche Fakultät legt grossen Wert auf die Förderung von Nachwuchsforschenden. Unter anderem vergibt die TRF finanzielle Zuschüsse für Aktivitäten des Wissenschaftlichen Nachwuchses.
Allgemeine Bedingungen
Es werden Beiträge für Aktivitäten gesprochen, die massgeblich von Nachwuchsforschenden der TRF organisiert werden und/oder zu denen Nachwuchsforschende der TRF einen wesentlichen Beitrag leisten. Die geförderten Aktivitäten richten sich an Nachwuchsforschende (vorwiegend der UZH) und erbringen für die individuelle akademische Karriere der Geförderten einen Mehrwert. Die geförderten Aktivitäten finden i. d. R. an der UZH statt. Es gelten die Bestimmungen des Spesenreglements der UZH. Für eingeladene UZH-externe Referent:innen gilt das Spesenreglement der UZH sinngemäss. Es gilt ein Budgetvorbehalt.
Vorgehen
Anträge für Beiträge der Nachwuchsförderung können zu Jahresbeginn an den/die Prodekan:in Forschung gerichtet werden (Prof. Dr. Rafael Walthert, Prodekan Forschung). Die Anträge werden von einem Gremium (Prodekan:in Forschung, Geschäftsführende der Seminare) geprüft.
Die beantragten Mittel müssen in den Kontext der geplanten Aktivität gestellt werden. Es ist ein Globalbudget einzureichen, das über alle Finanzierungsquellen Auskunft gibt. Sollen weitere Anträge auf Finanzierung an Dritte gestellt werden, ist im Antrag darauf hinzuweisen.
Es können Gelder für folgende Aufwendungen beantragt werden:
Personalmittel
- Aufwandsentschädigungen für studentische Mitarbeitende (temporär, im Stundenlohn).
- Für Expert:innen sind Aufwandsentschädigungen nur zulässig, wenn es sich um UZH-externe Personen auf Stufe Doktorat, Postdoktorat oder Privatdozierende handelt und wenn die betreffende Person zurzeit nicht über eine akademische Anstellung verfügt. Entschädigungen für UZH-externes akademisches Personal mit Anstellung erfolgen nur, wenn die Leistung den üblichen Rahmen der akademischen Anstellung übersteigt. Die maximale Entschädigungspauschale pro Tag beträgt CHF 600. Darin sind alle Arbeiten enhalten, die im Rahmen der Vor- und Nachbearbeitung anfallen.
- Zuschüsse für Kinderbetreuung.
- Reise- und Unterkunftskosten für eingeladene und aktiv zur Veranstaltung beitragende Gäste (das CO2-Budget für Flugreisen ist vorgängig zu beantragen).
Veranstaltungskosten
- Verpflegung (Kaffeepausen; bei eintägigen Veranstaltungen: Mittagessen; bei mehrtägigen Veranstaltungen: einmalig Konferenz-Dinner oder Apéro)
- Veranstaltungen sollen wenn immer möglich in UZH-Räumlichkeiten stattfinden. In begründeten Ausnahmefällen können Reisemittel für UZH-Angehörige beantragt werden.